Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2016

Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - L 1 KR 2/12   

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https://dejure.org/2013,9685
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - L 1 KR 2/12 (https://dejure.org/2013,9685)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.04.2013 - L 1 KR 2/12 (https://dejure.org/2013,9685)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. April 2013 - L 1 KR 2/12 (https://dejure.org/2013,9685)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - L 1 KR 2/12
    Dem Gesetzgeber ist es durch das Demokratiegebot nicht verwehrt, für abgegrenzte Bereiche der Erledigung öffentlicher Aufgaben durch Gesetz besondere Organisationsformen der Selbstverwaltung zu schaffen und dadurch vom Erfordernis lückenloser personeller demokratischer Legitimation aller Entscheidungsbefugten abzuweichen; es müssen nur Aufgaben und Handlungsbefugnisse der Organe in einem parlamentarischen Gesetz vorherbestimmt sein und deren Wahrnehmung muss der Aufsicht personell demokratisch legitimierter Amtswalter unterliegen (vgl. BSG Urteil vom 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R - s. Terminbericht Nr. 68/12 vom 19.12.2012 mit Hinweis auf BVerfGE 107, 59, 91, 94).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - L 1 KR 2/12
    Eine derartige Willkür kann einer gesetzlichen Regelung nach ständiger Rechtsprechung aber nur dann vorgeworfen werden, wenn ihre Unsachlichkeit evident ist (vgl. BVerfGE 55, S. 72-95 m.w.N.).
  • BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - L 1 KR 2/12
    Dem Gesetzgeber ist es durch das Demokratiegebot nicht verwehrt, für abgegrenzte Bereiche der Erledigung öffentlicher Aufgaben durch Gesetz besondere Organisationsformen der Selbstverwaltung zu schaffen und dadurch vom Erfordernis lückenloser personeller demokratischer Legitimation aller Entscheidungsbefugten abzuweichen; es müssen nur Aufgaben und Handlungsbefugnisse der Organe in einem parlamentarischen Gesetz vorherbestimmt sein und deren Wahrnehmung muss der Aufsicht personell demokratisch legitimierter Amtswalter unterliegen (vgl. BSG Urteil vom 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R - s. Terminbericht Nr. 68/12 vom 19.12.2012 mit Hinweis auf BVerfGE 107, 59, 91, 94).
  • BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 21/08 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter hauptberuflich selbständig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - L 1 KR 2/12
    Auch das BSG hat entschieden, dass die Anpassung der Beitragshöhe an die verschlechterte Einkommenssituation erst und nur zum Beginn des auf die Vorlage des letzten Einkommensteuerbescheides folgenden Monats vorgenommen werden darf (vgl. BSG Urteil vom 02.09.2009 - B 12 KR 21/08 R -).
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - L 1 KR 2/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Differenzierung zwischen Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Personen eine im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig bewährte Unterscheidung erkannt (BVerfG, Beschluss vom 15.03.2000 - 1 BvL 16/96).
  • BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 10/12 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwillige Mitglieder - Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - L 1 KR 2/12
    Diese Vorgaben wurden hier eingehalten (vgl. BSG a.a.O.; s. auch LSG NRW Urteil vom 26.01.2012 - L 16 KR 9/11 - anhängig BSG - B 12 KR 10/12 R -).
  • BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Kapitalzahlung aus einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - L 1 KR 2/12
    Mit der Einbeziehung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in die beitragspflichtigen Einnahmen folgt der GKV Spitzenverband der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach zu der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des freiwillig versicherten Mitgliedes auch dessen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören (vgl. BSG Urteil vom 23.09.1999 - B 12 KR 12/98 R - m.w.N.; zuletzt zur Einbeziehung der Kapitalzahlung aus einem Rentenversicherungsvertrag in die beitragspflichtigen Einnahmen: BSG Urteil vom 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R -).
  • BSG, 23.09.1999 - B 12 KR 12/98 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Einnahmen aus Vermietung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - L 1 KR 2/12
    Mit der Einbeziehung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in die beitragspflichtigen Einnahmen folgt der GKV Spitzenverband der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach zu der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des freiwillig versicherten Mitgliedes auch dessen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören (vgl. BSG Urteil vom 23.09.1999 - B 12 KR 12/98 R - m.w.N.; zuletzt zur Einbeziehung der Kapitalzahlung aus einem Rentenversicherungsvertrag in die beitragspflichtigen Einnahmen: BSG Urteil vom 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R -).
  • BVerfG, 03.02.1993 - 1 BvR 1920/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeikt der unterschiedlichen Bemessung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - L 1 KR 2/12
    Dies ist von Verfassung wegen nicht zu beanstanden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.02.1993 - 1 BvR 1920/92).".
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 16 KR 9/11

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - L 1 KR 2/12
    Diese Vorgaben wurden hier eingehalten (vgl. BSG a.a.O.; s. auch LSG NRW Urteil vom 26.01.2012 - L 16 KR 9/11 - anhängig BSG - B 12 KR 10/12 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2011 - L 1 (16) KR 237/09

    Krankenversicherung

  • LSG Hamburg, 26.08.1997 - I KRBf 16/96
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2014 - L 1 KR 608/13
    Zwischen beiden Personenkreisen liegen indes so wesentliche Unterschiede, dass eine Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. LSG Nordrhein- Westfalen, Urteile des Senats vom 10.04.2013 - L 1 KR 2/12 - [die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BSG mit Beschluss vom 24.03.2014 - B 12 KR 48/13 B - als unzulässig verworfen] und vom 08.03.2011 - L 1 (16) KR 237/09 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.11.2017 - L 4 KR 2045/16
    Nicht zuletzt der sachliche Unterschied zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung rechtfertigt - nach wie vor - eine unterschiedliche Behandlung der Versicherten auch bezüglich der Beitragshöhe bzw. der berücksichtigungsfähigen Einnahmen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. April 2013 - L 1 KR 2/12 -, juris Rn. 21 ff; Senatsurteil vom 27. November 2015 - L 4 P 906/15 - juris, Rn. 28).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2019 - L 11 KR 444/17
    Insbesondere liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG wegen unterschiedlicher Behandlung von pflichtversicherten Mitgliedern einerseits und freiwillig versicherten Mitgliedern andererseits vor (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. April 2013 - L 1 KR 2/12 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2016 - L 1 KR 2/12   

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https://dejure.org/2016,100457
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2016 - L 1 KR 2/12 (https://dejure.org/2016,100457)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.06.2016 - L 1 KR 2/12 (https://dejure.org/2016,100457)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - L 1 KR 2/12 (https://dejure.org/2016,100457)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.10.2011 - VI R 56/10

    Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2016 - L 1 KR 2/12
    Dem steht die insoweit neue Rechtsprechung des BFH vielmehr ausdrücklich entgegen (BFH, Urteil vom 06.10.2011, VI R 56/10, juris RdNrn 14 ff. mwN).

    Weiter reicht dieser allgemeine Erfahrungssatz aber nicht (BFH, Urteil vom 06.10.2011, VI R 56/10, juris RdNrn 14 ff. mwN).

    Auch wenn nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 06.10.2011, VI R 56/10, juris RdNrn 12 mwN) und des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 03.05.2012, 1 K 284/11) die unbefugte Privatnutzung des betrieblichen PKW in steuerrechtlicher Hinsicht keinen Lohncharakter hat, ein entsprechender Vorteil, den sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteilt, nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt wird und damit nicht zum Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 iVm § 8 Abs. 1 EStG zählt, steht dies der Feststellung von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV dennoch nicht entgegen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2010 - L 4 KR 368/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2016 - L 1 KR 2/12
    Die dagegen erhobene Beschwerde wies der 4. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 15.09.2010 (L 4 KR 368/10 B ER) zurück.

    Beigezogen waren zudem die unter den Aktenzeichen S 29 KR 101/10 ER bzw. L 4 KR 368/10 B ER geführten Akten.

  • FG Niedersachsen, 25.11.2003 - 1 K 191/02

    Absetzung von geldwerten Vorteilen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2016 - L 1 KR 2/12
    Die Ausführungen zur Überwachung der Einhaltung des Nutzungsverbots stünden im Widerspruch zur Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 25.11.2003, 1 K 191/02).
  • FG Niedersachsen, 03.05.2012 - 1 K 284/11

    Notwendigkeit der tatsächlichen Überlassung eines Dienstwagens zur privaten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2016 - L 1 KR 2/12
    Auch wenn nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 06.10.2011, VI R 56/10, juris RdNrn 12 mwN) und des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 03.05.2012, 1 K 284/11) die unbefugte Privatnutzung des betrieblichen PKW in steuerrechtlicher Hinsicht keinen Lohncharakter hat, ein entsprechender Vorteil, den sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteilt, nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt wird und damit nicht zum Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 iVm § 8 Abs. 1 EStG zählt, steht dies der Feststellung von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV dennoch nicht entgegen.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2008 - L 11 KR 2367/04

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - keine Beitragspflicht des geldwerten Vorteils

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2016 - L 1 KR 2/12
    Ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass ein PKW auch tatsächlich privat genutzt wird, wenn eine derartige Mitbenutzung möglich ist (vgl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.2008, L 11 KR 2367/04, juris RdNr 39 mwN), existiert nicht (mehr).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2013 - L 1 KR 369/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2016 - L 1 KR 2/12
    Der Senat hat den weiteren Antrag der Klägerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 11.12.2009 (in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.03.2010 abgelehnt (Beschluss vom 08.11.2013, L 1 KR 369/13 ER).
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